OVG Hamburg vom 20.09.1990
Bf II 56/86
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8 ;
Fundstellen:
DÖV 1991, 898

OVG Hamburg - 20.09.1990 (Bf II 56/86) - DRsp Nr. 1996/18238

OVG Hamburg, vom 20.09.1990 - Aktenzeichen Bf II 56/86

DRsp Nr. 1996/18238

Die Verkehrsanbindung eines großstädtischen Bahnhofs kann in mehreren Bebauungsplänen abschnittsweise geplant werden. Die Abschnittsbildung muß dem Abwägungsgebot entsprechen. Bei der Festlegung von Zwangspunkten im ersten Abschnitt müssen deren Auswirkungen im nächsten Abschnitt schon bei der ersten Planung berücksichtigt werden. Die Festsetzung einer neuen Straße über private Grundstücke zur Anbindung des Bahnhofs an eine nicht leistungsfähige Straße, die keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erwarten läßt, ist abwägungsfehlerhaft, wenn der Verkehr über vorhandene Straßen geführt werden kann.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8 ;
Fundstellen
DÖV 1991, 898