Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2021 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 750,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Anrechnung der sog. Corona-Sonderzahlung auf seine Unterhaltsbeihilfe.
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