OVG Lüneburg - 01.06.1990 (1 K 7/89) - DRsp Nr. 1996/18276
OVG Lüneburg, vom 01.06.1990 - Aktenzeichen 1 K 7/89
DRsp Nr. 1996/18276
Bei der Abwägung über die Änderung eines Bebauungsplans muß berücksichtigt werden, daß den vorhandenen Gebäuden dadurch der Blick auf einen See versperrt werden wird.