I. Die Klägerin (Kl.) erstrebt eine Teilungsgenehmigung für ein ihr gehörendes Ufergrundstück am Rand von D. Die zu bildenden zwei Grundstücke sollen veräußert und jeweils mit einem Einfamilienhaus bebaut werden.
Klage auf Erteilung der Teilungsgenehmigung abgewiesen Berufung vom VG nicht zugelassen Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde
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