OVG Niedersachsen - Urteil vom 30.05.1995
1 L 894/94
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BauR 1996, 348

OVG Niedersachsen - Urteil vom 30.05.1995 (1 L 894/94) - DRsp Nr. 1998/3194

OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.05.1995 - Aktenzeichen 1 L 894/94

DRsp Nr. 1998/3194

»Die Darstellung von "Gebieten mit besonderer Bedeutung" für Erholung sowie für Natur und Landschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm stellt kein zulässiges Ziel der Raumordnung und Landesplanung dar, an das Bauleitpläne anzupassen sind.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4 ;

Gründe:

I.

Die klagende Stadt wendet sich gegen die Versagung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, soweit das Baugebiet... im Ortsteil ... betroffen ist.

Der Ortsteil ist aus den alten Dörfern ... im Westen und im Osten zusammengewachsen und liegt in hügeligem Gelände am Südostrand ... . Das Dorf wird großräumig von Wald eingerahmt. Die Bebauung des Dorfes zieht sich im wesentlichen nördlich der in West-Ost-Richtung verlaufenden Kreisstraße ... entlang und schließt nach Norden relativ gradlinig ab. Aus dem ehemaligen ...führt die Straße bergauf nach Norden. Etwa 100 m von der Abzweigung ... der von der Kreisstraße führt die Straße nach Westen. Weitere 100 m nach Norden führt die ... in die freie Feldmark. Ca. 150 m nördlich vom Dorf und 150 m westlich der Straße ... beginnt im Wald das ca. 10 ha große flächenhafte Naturdenkmal.