OVG Nordrhein-Westfalen - 18.04.1989 (10 a 94/87) - DRsp Nr. 1996/18419
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 18.04.1989 - Aktenzeichen 10 a 94/87
DRsp Nr. 1996/18419
Das Abwägungsgebot wird verletzt, wenn im Aufstellungsbeschluß einige von der Planung betroffene Grundstücke aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden; der Satzungsgeber verhindert damit die Lösung eines Teils der Planungsprobleme.