OVG Nordrhein-Westfalen - 24.01.1983 (7 A 733/81) - DRsp Nr. 1996/18462
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 24.01.1983 - Aktenzeichen 7 A 733/81
DRsp Nr. 1996/18462
Die Tennisanlage eines Vereins neben reiner Wohnbebauung, deren freie Flächen und Terrassen dahin ausgerichtet sind, kann gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, zumal bevorzugte Spielzeiten mit den Zeiten erhöhten häuslichen Ruhebedürfnisses zusammenfallen.