OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.02.1995 (11a D 29/91.NE) - DRsp Nr. 1998/3233
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.1995 - Aktenzeichen 11a D 29/91.NE
DRsp Nr. 1998/3233
»Ein Bebauungsplan, der zur Beseitigung von Zufahrten von Wohngrundstücken zur freien Strecke einer Landesstraße eine parallel dazu geführte und durch Verkehrsgrün abgegrenzte 180 m lange und ca. 4,5 m bis 3 m breite Erschließungsstraße ohne Wendemöglichkeit vorsieht, ist abwägungsfehlerhaft.Wegen der Gefährdung nichtmotorisierter Straßenraumnutzer ist es im Rahmen einer sachgerechten Straßenplanung grundsätzlich nicht vertretbar, den Fahrzeugen der Müllabfuhr und vergleichbaren Ver- und Entsorgungsfahrzeugen vorzugeben, auf einer längeren Strecke zurückzusetzten oder kleinere Fahrzeuge einzusetzten. Dies folgt aus § 9 Abs. 2StrWG NW und den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen - EAE 85 - Ausgabe 1985.Zur unverhältnismäßigen Belastung des Eigentums an Wohngrundstücken durch eine dreiseitige Erschließung im Einzelfall.«