OVG Rheinland-Pfalz - 17.10.1990 (10 C 10230/90) - DRsp Nr. 1996/18517
OVG Rheinland-Pfalz, vom 17.10.1990 - Aktenzeichen 10 C 10230/90
DRsp Nr. 1996/18517
Bei Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Gebiet, das mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, muß der Rat sich Kenntnis darüber verschaffen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu rechnen ist und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Anderenfalls verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung, auch außerhalb der Plangebiete, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.