OVG Rheinland-Pfalz vom 17.10.1990
10 C 10230/90
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
BRS 50 Nr. 40
BauR 1991, 45

OVG Rheinland-Pfalz - 17.10.1990 (10 C 10230/90) - DRsp Nr. 1996/18517

OVG Rheinland-Pfalz, vom 17.10.1990 - Aktenzeichen 10 C 10230/90

DRsp Nr. 1996/18517

Bei Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Gebiet, das mehrfach von Überschwemmungen betroffen war, muß der Rat sich Kenntnis darüber verschaffen, in welcher Häufigkeit mit Überschwemmungen zu rechnen ist und welche Hochwasserstände voraussichtlich erreicht werden. Anderenfalls verstößt die Ausweisung eines Wohngebiets gegen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung, auch außerhalb der Plangebiete, für die sich die Überschwemmungsgefahr erhöht.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen
BRS 50 Nr. 40
BauR 1991, 45