Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. August 2009 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
Der zulässige Antrag ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Ergebnis zu Recht abgelehnt (§
1.
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