OVG Sachsen - Beschluss vom 17.03.2010
1 B 429/09
Fundstellen:
BauR 2010, 949
Vorinstanzen:
VG Chemnitz, vom 09.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 133/09

OVG Sachsen - Beschluss vom 17.03.2010 (1 B 429/09) - DRsp Nr. 2010/5977

OVG Sachsen, Beschluss vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 1 B 429/09

DRsp Nr. 2010/5977

Im unbeplanten Innenbereich haben Nachbarn ein subjektives Abwehrrecht gegenüber nicht gebietsverträglichen und rücksichtslosen Nutzungen, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der BauNVO entspricht.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 9. Juli 2009 - 3 L 133/09 - geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 23. Dezember 2008 des Antragstellers gegen die Baugenehmigung des Antragsgegners vom 5. Dezember 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 EUR festgesetzt.

Gründe