Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 9. Juli 2009 -
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 EUR festgesetzt.
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