Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. April 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Bundeskartellamts trägt die Betroffene.
Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 3 Millionen Euro festgesetzt.
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