1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - vom 23. Februar 2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Antragsgegnerin in ihren Rechten verletzt ist. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, erneut in die Angebotswertung einzutreten.
Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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