OLG München - Urteil vom 21.10.2010
9 U 1545/10
Normen:
BGB § 631; BGB § 642;
Fundstellen:
NZM 2011, 860
Vorinstanzen:
LG München I, vom 02.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 1707/07

Pflicht des Erwerbers einer Wohnung zur Duldung der Nachbesserung

OLG München, Urteil vom 21.10.2010 - Aktenzeichen 9 U 1545/10

DRsp Nr. 2011/11020

Pflicht des Erwerbers einer Wohnung zur Duldung der Nachbesserung

Den Erwerber einer Wohnung trifft keine selbstständige werkvertragliche Pflicht, die Nachbesserung durch den Unternehmer zu dulden.

I. Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 2.12.2009 werden zurückgewiesen, die Anschlussberufung mit der Maßgabe, dass die Widerklage als unzulässig abgewiesen wird.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

IV. Die Revision wird zugelassen, soweit es um den noch nicht erledigten Klageanspruch geht.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zur übereinstimmenden Teilerledigungserklärung am 20.7.2010 auf 6.000 Euro, danach auf 2.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 631; BGB § 642;

Gründe: