Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 16. Zivilkammer - vom 10. Februar 2017 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21. November 2016 abgeändert.
Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 7. Juni 2016 auszuführen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens.
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