I. Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 3.2.2009 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1 des Beschlusses der Vergabekammer folgendermaßen abgeändert wird:
Bei Fortführung des Vergabeverfahrens ist die Prüfung und Wertung der medizinischen Eignung der ausgeschriebenen Geräte erneut vorzunehmen. Den Bietern ist nach vorheriger Bekanntmachung der Unterkriterien samt der zugehörigen Unterpunkte sowie der Bewertungsmatrix Gelegenheit zu geben, erneut an der Probestellung der Geräte teilzunehmen.
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