Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.01.2011 - 2-10 O 209/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. € 78.657,34 nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.04.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abgabe des Angebots auf Übertragung der Kommanditbeteiligung einschließlich der Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung an der A GmbH & Co. X Leasingfonds KG mit einem Nominalwert i.H.v. € 108.000,00 durch Herrn B1, Straße1, Stadt1, auf den Beklagten.
2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der in Ziffer 1. genannten Gegenleistung im Annahmeverzug befindet.
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