Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines Geschäfts
BGH, Urteil vom 27.11.1990 - Aktenzeichen XI ZR 308/89
DRsp Nr. 1996/8326
Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines Geschäfts
»Der Konflikt zwischen der Pflicht eines Kreditinstituts, den Kunden auf Risiken hinzuweisen (hier: Konkursreife eines Bauträgers), und der Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses ist im Einzelfall durch Güterabwägung zu lösen.«