Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird das am 25. September 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.030,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2003 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1 wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 5.869,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2003 sowie weitere 11.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.
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