Die beklagte Stadt schrieb im Jahre 1978 für Architekten einen Realisierungswettbewerb zur Erweiterung des L-H-Museums aus. Der Ausschreibung lagen die von der Beklagten aufgestellten Wettbewerbsbedingungen zugrunde, die wiederum auf die "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens" (im folgenden: GRW 1977) verwiesen. Die Nr. 1.04 der Wettbewerbsbedingungen lautet:
"Preise
Für die prämierten Arbeiten werden folgende Geldpreise ausgesetzt:
1. Preis 17.000 DM
2. Preis 11.000 DM
3. Preis 8.000 DM
4. Preis 5.000 DM
3 Ankäufe zu je 3.000 DM.
Dem Preisgericht bleibt vorbehalten, die Preise bei unveränderter Gesamtsumme von 50.000 DM anders zu verteilen, wenn das Ergebnis des Wettbewerbs dies sinnvoll erscheinen läßt."
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