Pflichten des mit der Planung eines zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmten Mehrfamilienhauses beauftragten Architekten
BGH, vom 12.06.1975 - Aktenzeichen VII ZR 168/73
DRsp Nr. 1997/2887
Pflichten des mit der Planung eines zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmten Mehrfamilienhauses beauftragten Architekten
Wird ein Architekt mit der Planung eines zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmten Mehrfamilienhauses beauftragt, muß er bei der Planung der Rentabilität Rechnung tragen.