Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 10.12.2014, 3-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin als Jaguar- und Land Rover Vertragswerkstatt zuzulassen.
2.Die Beklagte hat die Kosten aller Instanzen zu tragen.
3.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
4.
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