Planung eines Wohngebietes in der Nachbarschaft von Schweinemastbetrieben
OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 1 K 2294/99
DRsp Nr. 2001/15195
Planung eines Wohngebietes in der Nachbarschaft von Schweinemastbetrieben
»Die Gemeinde darf bei der Planung eines Wohngebietes in der Nachbarschaft von Schweinemastbetrieben davon ausgehen, daß die Landwirte sogenannte 100-Punkte-Ställe unterhalten, unabhängig davon, ob entsprechende Auflagen der zuständigen Behörde bereits umgesetzt sind.Zur Berücksichtigung der Erweiterungsinteressen eines Landwirts.Sonstige Maßnahmen zum Ausgleich von zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft i.S. von § 1a Abs. 3 S. 3 BauGB sind jedenfalls dann gesichert, wenn die dafür benötigten Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt sind.«