BVerwG - Beschluss vom 01.09.2010
4 B 21.10
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 14.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VGH

Planungsrechtliche Zulässigkeit einer baurechtlichen Genehmigung zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im Erdgeschoß eines Wohnhauses im Außenbereich unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange; Beurteilung eines Bebauungszusammenhanges anhand des Grundstückszuschnitts, der Größe, der Struktur der landwirtschaftlichen Wohnbebauung und der topographischen Besonderheiten; Entwicklung einer Siedlungsstruktur und Bebauung im Ortsteil im Falle einer tatsächlich aufeinanderfolgenden Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken

BVerwG, Beschluss vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 4 B 21.10

DRsp Nr. 2010/17026

Planungsrechtliche Zulässigkeit einer baurechtlichen Genehmigung zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im Erdgeschoß eines Wohnhauses im Außenbereich unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange; Beurteilung eines Bebauungszusammenhanges anhand des Grundstückszuschnitts, der Größe, der Struktur der landwirtschaftlichen Wohnbebauung und der topographischen Besonderheiten; Entwicklung einer Siedlungsstruktur und Bebauung im Ortsteil im Falle einer tatsächlich aufeinanderfolgenden Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken

1. Ist eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt.