FG Münster - Urteil vom 16.09.2009
10 K 4647/07 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 3 Satz 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 27

Preisgelder als Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Architektentätigkeit

FG Münster, Urteil vom 16.09.2009 - Aktenzeichen 10 K 4647/07 F

DRsp Nr. 2009/28843

Preisgelder als Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Architektentätigkeit

Preisgelder, die einem Architekten im Rahmen einer auf typische Berufsleistungen zugeschnittenen Auslobung zufließen und hinter denen besondere wirtschaftliche Interessen der Wettbewerbsveranstalter stehen, sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Sie sind keine privat veranlassten Preisgelder für besondere Lebensleistungen des Architekten, die steuerfrei wären.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Preisgelder zu den Einnahmen aus freiberuflicher Architektentätigkeit gehören.

Die Kläger erzielen als Architekten gemeinsam in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.

Sie erhielten im Jahre 2002 ein Preisgeld in Höhe von EUR XXXX,- für den X. Platz in dem von der B. Bank Bauspar AG und der Zeitschrift B. veranstalteten Wettbewerb "Bauen für die Zukunft", mit dem das von den Klägern eingereichte, von ihnen geplante und begleitete Projekt Solarsiedlung in A-Stadt prämiert wurde.