Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2010 im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von 78.476,95 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2003 durch das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 11. Februar 2010 zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 11. Februar 2010 im Kostenpunkt und in der Sache teilweise abgeändert. Die Klage wird auch in dem vorgenannten Umfang abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 60 % und die Beklagten 40 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 52 % und die Beklagten 48 %.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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