BVerwG - Beschluss vom 25.06.2009
4 B 42.09
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 4; VwGO § 152a Abs. 1; VwGO § 152a Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;
Fundstellen:
BBB 6/2010, 61
BRS 74 Nr. 105

Privilegierte Zulässigkeit der einem Gartenbaubetrieb dienenden Betriebswohnung i.R.e. Anhörungsrüge; Anbau von Petersilie, Stiefmütterchen und Kürbissen als landwirtschaftliche Nutzung

BVerwG, Beschluss vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 4 B 42.09

DRsp Nr. 2009/16019

Privilegierte Zulässigkeit der einem Gartenbaubetrieb dienenden Betriebswohnung i.R.e. Anhörungsrüge; Anbau von Petersilie, Stiefmütterchen und Kürbissen als landwirtschaftliche Nutzung

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 27. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 4; VwGO § 152a Abs. 1; VwGO § 152a Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe:

Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.

Die Voraussetzungen einer entscheidungserheblichen Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör hat der Kläger schon nicht schlüssig dargetan (§ 152a Abs. 1, 2 Satz 6 VwGO).