BVerwG - Beschluß vom 07.08.1980
4 B 61.80
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
BRS 36 Nr. 94
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 166
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 17.01.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 67/79

Privilegierung einer Anlage der Freikörperkultur im Außenbereich

BVerwG, Beschluß vom 07.08.1980 - Aktenzeichen 4 B 61.80

DRsp Nr. 2009/19449

Privilegierung einer Anlage der Freikörperkultur im Außenbereich

1. Anlagen der Freikörperkultur zählen nicht zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG im Außenbereich privilegierten Anlagen. 2. Ein "überwiegendes allgemeines Interesse" an der Ausführung eines Vorhabens besteht nicht schon deshalb, weil die fragliche Anlage an einer anderen Stelle des Außenbereichs öffentlichen Bedürfnissen weichen mußte.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die Voraussetzungen der mit ihr begehrten Zulassung der Revision sind nicht erfüllt.