Mit Vertrag vom 22. Januar/18. März 1993 übertrug die Beklagte den Klägern Architektenleistungen der Phasen 1 bis 9 des § 15 HOAI für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in S.. Während der Leistungsphase 5 kam es zu Differenzen zwischen den Parteien, die dazu führten, daß das Projekt von den Klägern nicht weiter bearbeitet wurde. Die Kläger machen für die erbrachten Leistungen ein restliches Honorar von zuletzt 106.396,17 DM geltend.
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