OLG Celle - Beschluss vom 11.06.2015
13 Verg 4/15
Normen:
VOL/A § 16 Abs. 5; VOL/A § 16 Abs. 7; VOL/A § 16 Abs. 8;
Fundstellen:
BauR 2015, 1722
Vorinstanzen:
VK Niedersachsen - 06.03.2015,

Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von RettungsdienstleistungenAnforderungen an die Festlegung der auftragsbezogenen Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2015 - Aktenzeichen 13 Verg 4/15

DRsp Nr. 2015/13560

Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen Anforderungen an die Festlegung der auftragsbezogenen Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters und damit seine Eignung (§ 16 Abs. 5 VOL/A) können nicht allein aufgrund eines im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresfehlbetrages (hier: 223.456,00 €) beurteilt werden. Schon mangels Kenntnis von in der Handelsbilanz häufig verborgenen Reserven ist regelmäßig kein zuverlässiger Schluss auf eine bilanzielle Überschuldung möglich. Selbst bei Insolvenzreife bedarf es zudem einer einzelfallbezogenen Prognose zur Leistungsfähigkeit (Festhaltung an Senatsbeschluss v. 18. Feb. 2013 - 13 Verg 1/13). Die Festlegung der auftragsbezogenen Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots unterliegt einem weiten Spielraum des Auftraggebers. In einem Verhältnis zwischen Preis und Leistung von 40 % (Preis) zu 60 % (Leistung) kann eine Marginalisierung bzw. Nivellierung des Preiskriteriums grundsätzlich nicht erblickt werden. Gerade bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber der Qualität des Konzepts besondere Bedeutung beimessen will.