Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 5.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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