OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.07.2023
7 B 503/23
Normen:
UmwRG § 4; BauGB § 1 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 938/22

Prüfung eines Bebauungsplans am Maßstab der Offensichtlichkeit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2023 - Aktenzeichen 7 B 503/23

DRsp Nr. 2023/9461

Prüfung eines Bebauungsplans am Maßstab der Offensichtlichkeit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

UmwRG § 4; BauGB § 1 Abs. 4;

Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.