OVG Saarland - Beschluss vom 26.11.2010
2 B 275/10
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 212a; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 7; BauNVO § 11 Abs. 3; BauNVO § 15 Abs. 1; BauNVO § 30 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 80a Abs. 3; BImSchG § 22 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 27.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 744/10

Prüfungsumfang eines Verwaltungsgerichts in einem von einem Nachbarn angestrengten Verfahren zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs bei sich in einer überschlägigen Rechtskontrolle ergebenden gewichtigen Zweifeln an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der Baugenehmigung; Prüfungsumfang im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf die bauleitplanerischen Festsetzungen für ein Baugrundstück; Zumutbarkeit einer vorübergehenden Duldung von Immissionen in einem Dorfgebiet von bis zu 60 dB(A) bei nicht möglicher abschließender Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Nachbarrechtsbehelfs; Erforderlichkeit einer verfahrensmäßigen Vorwegnahme der Hauptsache hinsichtlich der Tatsachenermittlung einer konkreten örtlichen Gesamtsituation

OVG Saarland, Beschluss vom 26.11.2010 - Aktenzeichen 2 B 275/10

DRsp Nr. 2010/21856

Prüfungsumfang eines Verwaltungsgerichts in einem von einem Nachbarn angestrengten Verfahren zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs bei sich in einer überschlägigen Rechtskontrolle ergebenden gewichtigen Zweifeln an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der Baugenehmigung; Prüfungsumfang im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf die bauleitplanerischen Festsetzungen für ein Baugrundstück; Zumutbarkeit einer vorübergehenden Duldung von Immissionen in einem Dorfgebiet von bis zu 60 dB(A) bei nicht möglicher abschließender Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Nachbarrechtsbehelfs; Erforderlichkeit einer verfahrensmäßigen Vorwegnahme der Hauptsache hinsichtlich der Tatsachenermittlung einer konkreten örtlichen Gesamtsituation