Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin 65 % und die Beklagte zu 1 zu 35 %. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 insgesamt und diejenigen der Beklagten zu 1 sowie deren Streithelferin zu 30 %. Im Übrigen tragen die Beklagte zu 1 und deren Streithelfer ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Streitwert für die Revisionsinstanz: bis 65.000 €
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|