VG München, vom 11.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen M 16 K 88.4864
Raumordnung und Landesplanung: Untersagung von raumordnungswidrigen Genehmigungen durch die oberste Landesbehörde
VGH Bayern, Urteil vom 26.04.1990 - Aktenzeichen 22 B 88.3351
DRsp Nr. 1996/17929
Raumordnung und Landesplanung: Untersagung von raumordnungswidrigen Genehmigungen durch die oberste Landesbehörde
»Die oberste Landesplanungsbehörde kann nicht nach § 7ROG durch eine Weisung in einem immissionsschutz- bzw baurechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber der Genehmigungsbehörde unmittelbaren Einfluß auf das Verfahren nehmen. Sie kann nicht verfügen, daß bis zum Inkrafttreten einer geplanten Änderung von Zielen der Landesplanung von der Behörde keine Genehmigung erteilt werden dürfe.«
Normenkette:
ROG § 7 Abs. 1 ;
Gründe:
I.
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