Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.6.2019 abgeändert und insgesamt gefasst wie folgt:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin binnen sieben Tagen nach Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs M. 16.000 Euro zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet ab Übergabe und Übereignung.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin binnen sieben Tagen nach Übergabe und Übereignung des in Ziffer 1) genannten Fahrzeugs weitere 10.077,22 Euro zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.11.2018.
3. 4. II. III. IV.
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