Rechte des Käufers einer neu errichteten Eigentumswohnung bei Freizeichnung von der Gewährleistung gegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen die ausführenden Handwerker
BGH, Urteil vom 22.12.1988 - Aktenzeichen VII ZR 266/87
DRsp Nr. 1992/2138
Rechte des Käufers einer neu errichteten Eigentumswohnung bei Freizeichnung von der Gewährleistung gegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen die ausführenden Handwerker
»Hat sich der Veräußerer einer neu errichteten Eigentumswohnung gegenüber dem Erwerber unter Abtretung der ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen andere am Bau Beteiligte formularmäßig freigezeichnet und will der Erwerber diese Ansprüche gegen die am Bau beteiligten Handwerker geltend machen, muß der Veräußerer auch ohne besonderes berechtigtes Interesse des Erwerbers die mit den Handwerkern vereinbarten Werkverträge und die Abnahmeprotokolle herausgeben (im Anschluß an Senatsurteil NJW 1984, 2094).«2146Verrechnung eines zweckgebunden eingezahlten Geldbetrages mit Gebührenforderungen des Rechtsanwalts