OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.09.2011
I-23 U 137/10
Normen:
VOB/B § 4 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; VOB/B § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; VOB/B § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2012, 965

Rechte des Unternehmers bei Nichterteilung einer vom Auftraggeber zu beantragenden Genehmigung; Zulässigkeit einer Klageerweiterung in der Berufungserwiderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2011 - Aktenzeichen I-23 U 137/10

DRsp Nr. 2012/10877

Rechte des Unternehmers bei Nichterteilung einer vom Auftraggeber zu beantragenden Genehmigung; Zulässigkeit einer Klageerweiterung in der Berufungserwiderung

I-23 U 137/10 Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.09.2011 (40 O 129/09, Landgericht Düsseldorf) L e i t s ä t z e : 1. Die gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B im Sinne von Obliegenheiten bzw. Mitwirkungshandlungen dem Auftraggeber zugewiesene Aufgabe geht dahin, die erforderlichen Anträge nicht nur überhaupt, sondern insbesondere so rechtzeitig und ordnungsgemäß zu stellen und sie ggf. unter Ausschöpfung von Rechtsmitteln bzw. - behelfen weiterzuverfolgen, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, seine Werkleistung vertragsgetreu und rechtzeitig zu erfüllen. 2. Regelmäßig - indes abhängig von den Umständen des Einzelfalles - trägt der Auftraggeber daher das Risiko für die Genehmigung auch für den Fall, dass er den Werkvertrag mit dem Auftragnehmer vor Erteilung der Genehmigung abschließt, 3.