I. Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 25.04.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin -
II. Für die Beklagte besteht Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Zurückweisung ihres Rechtsmittels binnen drei Wochen ab der Zustellung dieses Beschlusses zu äußern. Ihr bleibt anheimgestellt, die Berufung - aus Gründen der ganz erheblichen Kostenersparnis gemäß
I.
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