BVerwG - Urteil vom 13.02.1976
IV C 53.74
Normen:
BBauG § 34; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3;
Fundstellen:
AgrarR 1977, 35
BauR 1976, 185
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52
DÖV 1976, 561
DRsp V(527)210b
NJW 1976, 1855
ZMR 1977, 217
Vorinstanzen:
VG Braunschweig, vom 25.08.1971 - Vorinstanzaktenzeichen II A 178/71
OVG Niedersachsen, vom 28.06.1973 - Vorinstanzaktenzeichen I A 146/71

Rechtfertigung der [optischen] Regellosigkeit der Bebauung i.S. von § 34 BBauG; Erschließung einer Wochenendhaussiedlungen im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 - Aktenzeichen IV C 53.74

DRsp Nr. 1996/15955

Rechtfertigung der [optischen] Regellosigkeit der Bebauung i.S. von § 34 BBauG; Erschließung einer Wochenendhaussiedlungen im Außenbereich

1. Eine Bebauung ist dann nicht in einem die Anwendung des § 34 BBauG ausschließenden Sinne regellos, wenn sich ihre optisch regellose Anordnung rechtfertigt. Diese Rechtfertigung kann sich insbesondere aus der Funktion der Baulichkeiten ergeben (im Anschluß an das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.68 - BVerwGE 31, 22). 2. Die Anforderungen an die ausreichende (wegemäßige) Erschließung richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Sie hängen unter anderem von der zu erwartenden Verkehrsbelastung ab. Daher sind bei Wochenendhaussiedlungen im Außenbereich in der Regel geringere Anforderungen zu stellen, als sich sonst rechtfertigen; gewisse Mindestanforderungen müssen aber dennoch erfüllt werden.

Normenkette:

BBauG § 34; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt drei Bebauungsgenehmigungen für die Errichtung je eines Wochenendhauses auf seinen in der Gemarkung G Flur 4 gelegenen Flurstücken 73/19, 73/54 und 230/73.