Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert nicht, wie die Klägerin geltend macht, zu hoch festgesetzt.
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