VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.2014
5 S 584/13
Normen:
LBO § 74 Abs. 2 Nr. 3; GemO § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 6; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1 -2; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 1; BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 12 Abs. 6; GG Art. 72 Abs. 1;

Rechtfertigung des Einzelhandelsausschlusses durch pauschale Absichtserklärung zur Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Gebiet für hochwertiges Kleingewerbe; Ermächtigung zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift bzgl. Beschränkung der Stellplatzzahl zur Steuerung der Größe der Betriebe und Bebauungsdichte in einem Gewerbegebiet

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2014 - Aktenzeichen 5 S 584/13

DRsp Nr. 2015/1474

Rechtfertigung des Einzelhandelsausschlusses durch pauschale Absichtserklärung zur Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Gebiet für hochwertiges Kleingewerbe; Ermächtigung zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift bzgl. Beschränkung der Stellplatzzahl zur Steuerung der Größe der Betriebe und Bebauungsdichte in einem Gewerbegebiet

1. Die pauschale Absichtserklärung, ein Gewerbegebiet in ein solches für hochwertiges Kleingewerbe umzuwandeln, vermag ohne Ausführungen zu einer entsprechenden Bedarfslage in der Gemeinde und am konkreten Standort einen Einzelhandelsausschluss nicht zu rechtfertigen. 2. § 74 Abs. 2 Nr. 3 LBO ermächtigt nicht zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift, die zur Steuerung der Größe der Betriebe und der Bebauungsdichte in einem Gewerbegebiet die Stellplatzzahl beschränkt.

Tenor

Der Bebauungsplan "An den Spiegelwiesen" der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard vom 26. Februar 2013 einschließlich der dazu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBO § 74 Abs. 2 Nr. 3; GemO § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 6; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1 -2; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 1; BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 12 Abs. 6; GG Art. 72 Abs. 1;

Tatbestand