OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 08.08.2019
1 LA 45/16
Normen:
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 3; LBO § 69;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 17.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 173/14

Rechtmäßige Erteilung einer Baugenehmigung im Wege des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens; Umbau und die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einem Verkaufscafé mit Ferienwohnung; Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs des unmittelbaren Nachbarn

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.08.2019 - Aktenzeichen 1 LA 45/16

DRsp Nr. 2019/14556

Rechtmäßige Erteilung einer Baugenehmigung im Wege des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens; Umbau und die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einem Verkaufscafé mit Ferienwohnung; Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs des unmittelbaren Nachbarn

Tenor

Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 17. August 2016 zugelassen, soweit die Klage abgewiesen worden ist.

Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG vorläufig auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 3; LBO § 69;

Gründe

I.