BVerwG - Beschluss vom 29.07.2010
4 BN 21.10
Normen:
BauGB § 10 Abs. 3 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 2010, 1889
DVBl 2010, 1251
UPR 2010, 452
ZfBR 2010, 689
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 D 111/09

Rechtmäßige Verkündung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift im Fall der Möglichkeit einer verlässlichen und zumutbaren Kenntnisnahme vom Inhalt der DIN-Vorschrift

BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 4 BN 21.10

DRsp Nr. 2010/14803

Rechtmäßige Verkündung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift im Fall der Möglichkeit einer verlässlichen und zumutbaren Kenntnisnahme vom Inhalt der DIN-Vorschrift

Bestimmt erst eine in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, ist den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung von Rechtsnormen genügt, wenn die Gemeinde sicherstellt, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 10 Abs. 3 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I

Der streitgegenständliche Bebauungsplan enthält unter Nr. 1.16 folgende textliche Festsetzung: