Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Juni 2020 - A
Der die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach §
Die Berufung ist zuzulassen, da der vom Kläger hinreichend dargelegte Verfahrensmangel in Gestalt einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§
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