OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.06.2022
1 KN 11/18
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2;

Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.06.2022 - Aktenzeichen 1 KN 11/18

DRsp Nr. 2022/9952

Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Weiße Siedlung Mitte" der Antragsgegnerin.

Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks Rantumer Straße ... (Flurstück ... der Flur ..., Gemarkung Hörnum) im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin und betreibt auf diesem Grundstück einen Lebensmittelmarkt (Edeka -...). Das Flurstück ... hat eine Größe von 1.086 m2. Die Fläche des Hauptgebäudes des Lebensmittelmarktes beträgt (ohne Leergutlager) 546,74 m2 (siehe Bescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 22. Oktober 2019, Bl. 58 Gerichtsakte). Das Grundstück des Antragstellers grenzt nach Norden an das Flurstück ..., bei dem es sich um einen als öffentliche Parkfläche festgesetzten Grundstücksbereich handelt. Nach Osten grenzt es an das Flurstück ..., welches Teil eines als Mischgebiet festgesetzten Bereiches ist.