Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans innerhalb eines Wohngebiets zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung für ein Ladenzentrum im Rahmen einer Errichtung von Parkplätzen in Planungsgebiet
VGH Bayern, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 9 N 15.1896
DRsp Nr. 2016/770
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans innerhalb eines Wohngebiets zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung für ein Ladenzentrum im Rahmen einer Errichtung von Parkplätzen in Planungsgebiet
1. "Ob" und "wie" eine Gemeinde plant, liegt grundsätzlich in ihrem planerischen Ermessen. Auch die Aufstellung oder Änderung eines auf ein einzelnes Grundstück beschränkten Bebauungsplans kann für die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung sinnvoll und damit rechtlich zulässig sein (hier: Sondergebiet Parkplatz für ein Ladenzentrum). Insgesamt setzt der Begriff der städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung nur eine erste Schranke, die "lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt".
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