VGH Bayern - Urteil vom 26.11.2015
9 N 15.1896
Normen:
VwGO § 47; VwGO § 101 Abs. 2; BauGB § 13a; BauGB § 214 Abs. 4; BauGB §§ 1 ff.;

Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans innerhalb eines Wohngebiets zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung für ein Ladenzentrum im Rahmen einer Errichtung von Parkplätzen in Planungsgebiet

VGH Bayern, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 9 N 15.1896

DRsp Nr. 2016/770

Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans innerhalb eines Wohngebiets zum Sondergebiet mit Zweckbestimmung für ein Ladenzentrum im Rahmen einer Errichtung von Parkplätzen in Planungsgebiet

1. "Ob" und "wie" eine Gemeinde plant, liegt grundsätzlich in ihrem planerischen Ermessen. Auch die Aufstellung oder Änderung eines auf ein einzelnes Grundstück beschränkten Bebauungsplans kann für die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung sinnvoll und damit rechtlich zulässig sein (hier: Sondergebiet Parkplatz für ein Ladenzentrum). Insgesamt setzt der Begriff der städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung nur eine erste Schranke, die "lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt".