Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. April 2010 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150.000,- EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Aus den von der Antragstellerin vorgetragenen Gründen - auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
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