Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14. Mai 2008 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.361,44 EUR festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14.5.2008 ist unbegründet. Die fristgerecht vorgebrachten und den Prüfungsumfang des Senats begrenzenden (§
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