Die Beschwerden der Beigeladenen und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. März 2013 werden zurückgewiesen.
Die Beigeladene und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen eine von der Antragsgegnerin zugunsten der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und eines Doppelhauses.
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