OVG Hamburg - Beschluss vom 14.06.2013
2 Bs 126/13
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1; HBauO § 6 Abs. 6; BPVO § 13 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Hamburg, vom 22.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 E 3300/12

Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bei abstandsrechtlichen Verstößen einer Balkenkonstruktion um eine Dachterasse

OVG Hamburg, Beschluss vom 14.06.2013 - Aktenzeichen 2 Bs 126/13

DRsp Nr. 2013/20089

Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bei abstandsrechtlichen Verstößen einer Balkenkonstruktion um eine Dachterasse

Tenor

Die Beschwerden der Beigeladenen und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. März 2013 werden zurückgewiesen.

Die Beigeladene und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1; HBauO § 6 Abs. 6; BPVO § 13 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen eine von der Antragsgegnerin zugunsten der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und eines Doppelhauses.