VGH Bayern - Urteil vom 11.12.2015
6 N 14.1743
Normen:
BauGB § 131 Abs. 1 S.1; KAG Art. 5a; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 5; BauGB § 123 Abs. 1; BauGB § 129 Abs. 1 S.1;

Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine Lärmschutzeinrichtung; Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts von nicht zum Bestandteil der Erschließungsanlagen gehörenden Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

VGH Bayern, Urteil vom 11.12.2015 - Aktenzeichen 6 N 14.1743

DRsp Nr. 2016/902

Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine Lärmschutzeinrichtung; Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts von nicht zum Bestandteil der Erschließungsanlagen gehörenden Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1. Bei einer Lärmschutzanlage (Lärmschutzwall zum Schutz eines Baugebiets vor den von einer BAB ausgehenden Lärmimmissionen) handelt es sich um eine Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB, für deren Herstellung gemäß § 127 Abs. 1 BauGB Erschließungsbeiträge zu erheben sind und die deshalb Gegenstand einer entsprechenden Beitragssatzung sein dürfen.